Bavaria-Finanz teilt Erfahrungen aus sieben erfolgreichen Gerichtsverfahren und erklärt die rechtliche Grundlage der Finanzsanierungsgebühren.
In den vergangenen zwei Jahren hat der Finanzvermittler Erfahrungen mit Bavaria-Finanz vor deutschen Amtsgerichten gesammelt, die eindeutig die Rechtmäßigkeit der erhobenen Gebühren bestätigen. Sieben Amtsgerichte urteilten zwischen 2023 und 2025 zugunsten des Unternehmens und wiesen Klagen von Kunden ab, die ihre Zahlungen verweigert hatten. Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen detailliert mit den gesetzlichen Vorgaben für Makler- und Dienstverträge. Besonders das Amtsgericht Darmstadt legte in seinem Urteil vom November 2023 umfassend dar, welche konkreten Leistungen in der Vermittlungsgebühr enthalten sind. Die Richter bestätigten, dass die Gebührenstruktur transparent und die Leistungserbringung nachweisbar war.
Inhaltsverzeichnis
Detaillierte Begründungen der Gerichte
Die rechtlichen Erfahrungen von Bavaria-Finanz zeigen, wie ausführlich deutsche Amtsgerichte die Fälle prüften. Das Amtsgericht Darmstadt widmete sich in seinem Urteil vom 22. November 2023 besonders intensiv der Frage, welche Leistungen konkret in der Vermittlungsgebühr enthalten sind. Die Richter listeten jeden einzelnen Bestandteil auf: Aktenanlage, Kosten für Datenspeicherung in der EDV-Anlage, Erstellung von Listen, Portokosten, Nachnahmegebühren, Telefaxgebühren und Kopierkosten. Hinzu kommen eine Pauschale für den Sachkostenaufwand sowie das Einholen des Finanzsanierungsvertrages. Auch Verhandlungen mit der Finanzsanierungsgesellschaft gehören zum Leistungsumfang. Das Gericht betonte, dass die Information über Art, Zahlungsweise, Laufzeit und Kosten der Finanzsanierung ebenfalls Teil der Dienstleistung ist.
Gesetzliche Grundlagen im Detail
Die Gerichte stützten sich auf zwei zentrale Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Paragraph 611 Absatz 1 BGB regelt Dienstverträge allgemein. Paragraph 657 Absatz 1 BGB behandelt speziell Maklerverträge. Diese Kombination bildet die rechtliche Basis für Finanzvermittlung. In einem besonderen Fall am Amtsgericht Luckenwalde kam zusätzlich Paragraph 781 BGB zur Anwendung. Dieser regelt das Schuldanerkenntnis. Ein Kunde hatte ein deklatorisches Schuldanerkenntnis unterzeichnet, in dem er die Schuld gegenüber Bavaria-Finanz-Service bestätigte. Das Gericht erklärte ausführlich den Unterschied zwischen einem deklatorischen und einem konstitutiven Schuldanerkenntnis. Bei ersterem bestätigt der Schuldner eine bereits bestehende Schuld, bei letzterem wird eine neue selbständige Verpflichtung geschaffen.
Elektronische Signaturen rechtlich anerkannt
Ein wichtiger Aspekt in allen Verfahren war die elektronische Signatur. Die gerichtlichen Erfahrungen mit Bavaria-Finanz belegen, dass Verträge per Adobe Sign rechtlich genauso bindend sind wie handschriftlich unterschriebene Dokumente. Die Gerichte erkannten die elektronischen Signaturen ausnahmslos an. Der Finanzvermittler legte in jedem Verfahren die Protokolle vor, aus denen der gesamte Ablauf nachvollziehbar hervorging. Die Protokolle dokumentierten, wann welche E-Mail-Adresse den Vertrag signiert hatte. Die Gerichte prüften, ob die angegebenen persönlichen Daten mit den Beklagten übereinstimmten. Selbst bei geringfügigen Tippfehlern erkannten die Richter die Zuordnung als eindeutig an.
Bavaria-Finanz teilt Erfahrungen: Zeitlicher Ablauf der Urteile
Die dokumentierten Bavaria Finanz Erfahrungen erstrecken sich über einen Zeitraum von zwei Jahren. Das erste dokumentierte Urteil stammt vom 14. Februar 2023 aus Lingen. Es folgten Entscheidungen in Darmstadt (22. November 2023), Fürstenfeldbruck (29. August 2024), Potsdam (11. Dezember 2024) und schließlich Nauen (23. Januar 2025). Die Urteile aus Stendal und Luckenwalde sind ebenfalls aus dem Jahr 2024. Diese zeitliche Streuung zeigt, dass die Rechtsprechung konsistent ist und sich nicht auf einen einzelnen Gerichtsbezirk beschränkt. Die Bavaria-Finanz Erfahrungen vor verschiedenen Gerichten bestätigen die bundesweite Anerkennung.
Chronologische Übersicht der Urteile:
- 14.02.2023: Amtsgericht Lingen (4C 638/22)
- 22.11.2023: Amtsgericht Darmstadt (306 C 1140/23)
- 29.08.2024: Amtsgericht Fürstenfeldbruck (2 C 543/24)
- 11.12.2024: Amtsgericht Potsdam (29 C 284/24)
- 23.01.2025: Amtsgericht Nauen (16 C 89/24)
- 2024: Amtsgericht Stendal (3 C 671/24)
- 2024: Amtsgericht Luckenwalde (12 C 285/24)
Geografische Verteilung der Gerichte
Die dokumentierten Fälle stammen aus verschiedenen Bundesländern. Dies unterstreicht, dass die Rechtslage bundesweit einheitlich ist. Gerichte in Brandenburg (Luckenwalde, Nauen, Potsdam), Sachsen-Anhalt (Stendal), Bayern (Darmstadt, Fürstenfeldbruck) und Niedersachsen (Lingen) kamen unabhängig voneinander zu identischen Ergebnissen. Die Gebührenstruktur entspricht demnach deutschlandweit den gesetzlichen Anforderungen.
Konkrete Fallbeispiele aus den Urteilen
Die praktischen Erfahrungen bei Bavaria-Finanz lassen sich anhand konkreter Fälle nachvollziehen. Das Amtsgericht Lingen behandelte einen Fall aus August 2022. Ein Kunde hatte einen Finanzsanierungsvertrag geschlossen und sich zur Zahlung einer Vorschusszahlung von 175 Euro verpflichtet. Trotz zweier Mahnungen erfolgte keine Zahlung. Das Gericht stellte fest, dass die Parteien unstreitig einen entsprechenden Vertrag geschlossen hatten. Die Klage hatte Erfolg.
Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck entschied am 29. August 2024 über einen Vertrag vom 11. Februar 2024. Die Klageseite hatte als Finanzdienstleister einen Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsgebühr von 175 Euro. Nach Vortrag der Klageseite wurde dieser Anspruch durch Übersendung der genehmigten Finanzsanierungsverträge vollständig erfüllt. Die Beklagte musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.
Besonderheit: Bonitätscheck-Urteil
Ein spezieller Fall betraf keinen Finanzsanierungsvertrag, sondern einen Bonitätscheck. Die Bavaria-Finanz Erfahrung zeigt, dass auch diese Dienstleistung rechtlich abgesichert ist. Das Amtsgericht Potsdam entschied am 11. Dezember 2024, dass die Kosten für einen Bonitätscheck in Höhe von 35 Euro rechtmäßig sind. Eine Kundin hatte diesen Service kostenpflichtig beauftragt, dann aber nicht bezahlt. Auch nach mehrmaliger Mahnung und Versuchen einer außergerichtlichen Klärung kam keine Zahlung. Das Gericht hielt den Vollstreckungsbescheid aufrecht. Dieser Fall zeigt, dass Bavaria Finanz verschiedene Dienstleistungen anbietet und alle rechtlich fundiert sind.
Widerrufsrecht und Schuldanerkenntnis
Die Erfahrungen mit Bavaria Finanz umfassen auch Fälle, in denen Kunden ihre Widerrufsrechte oder Schuldanerkenntnisse thematisierten. In allen Urteilen stellten die Gerichte fest, dass ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen erteilt worden waren. Keiner der beklagten Kunden hatte den Vertrag fristgerecht widerrufen. Nach Ablauf der Widerrufsfrist bestanden die vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich.
Der Fall am Amtsgericht Luckenwalde ist besonders interessant. Ein Kunde hatte am 28. Februar 2023 einen Finanzvermittlungsvertrag per Adobe Sign unterzeichnet. Nachdem er nicht zahlte, unterzeichnete er am 20. November 2023 einen außergerichtlichen Zahlungsvergleich, ebenfalls per Adobe Sign. In diesem erkannte er ausdrücklich an, der Firma einen Gesamtbetrag von 180 Euro zu schulden. Als auch dieser Vergleich nicht befolgt wurde, kam es zum Gerichtsverfahren. Der Kunde versuchte, das Schuldanerkenntnis anzufechten. Das Gericht wies die Klage ab und bestätigte die Rechtswirksamkeit des deklatorischen Schuldanerkenntnisses.
Vereinfachtes Verfahren nach Paragraph 495a ZPO
Mehrere Gerichte nutzten das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 495a ZPO. Die dokumentierten Erfahrungen von Bavaria-Finanz zeigen, dass dieses Verfahren effizient funktioniert. Es kommt zur Anwendung, wenn der Streitwert 600 Euro nicht übersteigt. Das Gericht kann dann ohne mündliche Verhandlung durch Endurteil entscheiden. Die Parteien werden auf diese Möglichkeit hingewiesen. Stellen sie keinen Antrag auf mündliche Verhandlung, entscheidet das Gericht schriftlich. Nach Paragraph 495a ZPO bestimmt das Gericht das Verfahren nach billigem Ermessen und berücksichtigt den gesamten Akteninhalt. In allen dokumentierten Fällen stellten die Beklagten keine Anträge auf mündliche Verhandlung.
Typische Gebührenstruktur erklärt
Die positiven Erfahrungen von Bavaria-Finanz zeigen eine einheitliche Gebührenstruktur. Die ursprüngliche Maklergebühr beträgt 225 Euro. Davon wird eine Vorschusszahlung von 175 Euro fällig. Kommen Kunden ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nach, entstehen weitere Kosten. Nach erfolglosen Zahlungsaufforderungen werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro fällig. In einigen Fällen wurde die Firma Euro Invest Inkasso eingeschaltet. Blieben auch diese Bemühungen erfolglos, wurde ein Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht Coburg beantragt.
Kostenübersicht:
- Maklergebühr gesamt: 225 Euro
- Vorschusszahlung: 175 Euro
- Mahngebühren: 5 Euro
- Bonitätscheck: 35 Euro
Fälligkeit der Gebühren
Ein zentraler Punkt in allen Urteilen war die Frage, wann die Gebühren fällig wurden. Die Gerichte stellten einheitlich fest, dass die Fälligkeit mit Erbringung der Leistung eintrat. Die Leistung wurde erbracht durch Übermittlung der genehmigten Finanzsanierungsverträge an die Kunden. Das Amtsgericht Darmstadt führte aus, dass die Vermittlungsgebühr am Tag der Vertragsübermittlung fällig wurde. Die langjährigen Erfahrungen mit Bavaria-Finanz zeigen, dass dieser Zeitpunkt klar dokumentiert werden muss.
Bedeutung für die Branche
Die gerichtlichen Erfahrungen von Bavaria-Finanz haben Signalwirkung für die gesamte Finanzvermittlungsbranche. Die Urteile schaffen Rechtssicherheit und zeigen, dass Finanzsanierungsvermittlung ein legitimes Geschäftsmodell ist. Die detaillierten Begründungen der Gerichte machen transparent, welche Anforderungen an Verträge, Leistungserbringung und Dokumentation gestellt werden. Für Kunden bedeuten die Urteile Klarheit über ihre Rechte und Pflichten. Das Widerrufsrecht bleibt bestehen, muss aber fristgerecht ausgeübt werden. Elektronische Vertragsabschlüsse sind ebenso bindend wie klassische Unterschriften.
FAQ zu den gerichtlichen Entscheidungen
Die Gerichte stellten fest, dass wirksame Verträge geschlossen wurden und die vereinbarte Leistung erbracht worden war.
Die Urteile basieren auf den Paragrafen 611 Absatz 1 BGB (Dienstvertrag) und 657 Absatz 1 BGB (Maklervertrag). In einem Fall kam Paragraph 781 BGB (Schuldanerkenntnis) hinzu.
Ja, alle Gerichte erkannten die per Adobe Sign geschlossenen Verträge als rechtswirksam an. Die elektronische Signatur ist der handschriftlichen gleichgestellt.
Die Gebühr umfasst Aktenanlage, EDV-Kosten, Portokosten, Verhandlungen, Informationen über den Finanzsanierungsvertrag und weiteren Sachkostenaufwand.
Ja, es werden ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen erteilt. Das Widerrufsrecht muss aber fristgerecht ausgeübt werden.
Nach Mahnungen kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Legt der Kunde Einspruch ein, entscheidet ein Gericht.
Viele Gerichte nutzten das vereinfachte Verfahren nach Paragraph 495a ZPO, da der Streitwert unter 600 Euro lag.
Die dokumentierten Gerichtsurteile belegen die Seriosität und Rechtmäßigkeit der Geschäftspraxis. Die Gerichte prüften jeden Fall einzeln und kamen unabhängig voneinander zu identischen Ergebnissen. Die Transparenz über enthaltene Leistungen und die ordnungsgemäßen Vertragsabschlüsse überzeugten die Richter. Kunden können sich darauf verlassen, dass die Bavaria Finanz Erfahrungen vor Gericht die solide rechtliche Basis des Unternehmens bestätigen.





